Hintergrund
Der Zuschlag, der nie beantragt wurde
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Die Debatte um Schwalmstadt wird oft als Folge der Krankenhausreform erzählt. Diese Erzählung greift zu kurz.
Die Quoten
Zwei Werte entscheiden über die Förderung der geburtshilflichen Abteilung. Der erste: die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter je Quadratkilometer. Gefordert sind 20 — im Einzugsgebiet sind es 19,8. Der zweite: der GKV-Simulator des Spitzenverbands der Krankenkassen weist 728 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren aus; die geforderte Schwelle liegt bei 950.
Beide Werte werden unterschritten. Der erste knapp.
Die Klausel
Die Krankenhausreform enthält eine Klausel, nach der eine Förderung auch bei nicht erreichten Grenzwerten möglich ist — über den Sicherstellungszuschlag, mit dem die Versorgung aus Landesmitteln garantiert werden kann.
Nach Berichten der lokalen Presse hat Asklepios diesen Zuschlag nicht beantragt. Asklepios begründet das nach eigener Mitteilung damit, dass er wegen der verfehlten Quoten ohnehin nicht genehmigt worden wäre.
Unsere Einordnung
Wir bewerten das anders. Ein Antrag, der nicht gestellt wird, kann auch nicht bewilligt werden — und die Begründung, er wäre ohnehin abgelehnt worden, bleibt eine Annahme. Aus unserer Sicht wird hier eine wirtschaftlich motivierte Entscheidung auf die Politik abgewälzt.
Dass die Asklepios-Gruppe wirtschaftlich gut dasteht, gehört zum Bild: Im ersten Halbjahr 2025 verzeichnete sie einen Konzernumsatz von 3,15 Milliarden Euro und ein Zwischenergebnis nach Steuern von 86,3 Millionen Euro. Die Abteilung in Schwalmstadt macht nach Angaben in unserer Pressemappe einen Verlust von rund einer halben Million Euro pro Jahr.
Diese Gegenüberstellung ist eine Bewertung der Initiative, kein Rechenweg von Asklepios.

